Die
Buchung von Reiseleistungen der Frosch Touristik
GmbH ( im folgenden FTI ) erfolgt auf Grundlage
der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingunen.
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| 1.
Abschluss des Reisevertrages |
Die
Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten
Leistungen erfolgt schriftlich bei FTI oder
bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen
Bestätigung über die von Ihnen
gewünschten Reiseleistungen durch FTI
an Sie oder Ihr Reisebüro kommt der
Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI zu Stande. |
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| 2.
Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung
der Reiseunterlagen |
Mit
der Buchungsbestätigung erhalten Sie
gleichzeitig den Nachweis über den
erforderlichen Versicherungsschutz gemäß
§ 651 k BGB für alle unter Beachtung
dieser Zahlungsbedingungen erfolgten Zahlungen
an FTI auf die gebuchten Reiseleistungen.
Der Reisepreis ist gegen Aushändigung
der Reiseunterlagen zur Zahlung fällig.
Dies Reiseunterlagen liegen ab 14 Tage vor
Reiseantritt zur Abholung bei FTI bzw. in
Ihrem Reisebüro bereit. Die Zahlung
muß spätestens 7 Tage vor Antritt
der Reise erfolgen. Wünschen Sie ausnahmsweise
die Übersendung der Reiseunterlagen,
so stellen Sie bitte sicher, daß der
Reisepreis 14 Tage vor Reiseantritt dem
auf der Buchungsbestätigung bekanntgegebenen
Konto bereits gutgeschrieben ist, damit
der rechtzeitige Versand der Unterlagen
gewährleistet ist. |
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| 3.
Leistungen / Nebenabreden |
Der
Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt
sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog
sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben
in der Buchungsbestätigung von FTI.
Nebenabreden ( Änderungen, Ergänzungen,
Sonderwünsche usw. ) bedürfen
einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung
von FTI. Reisebüros sind nicht berechtigt,
Nebenabreden selbst zu bestätigen.
Soweit eine ausdrückliche schriftliche
Bestätigung auf der Buchungsbestätigung
von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche
auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher
Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung
eine Gewährleistung nicht übernommen
werden kann. |
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| 4.
Beförderungsleistungen / Anschlussflüge |
Bei
den mit der Buchungsbestätigung bekannt
gegebenen Reisezeiten für die gebuchten
Reisetage handelt es sich zunächst
nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die
genauen Reisezeiten werden mit Übersendung
der Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollten
Sie selbst oder sollten Sie über Ihr
Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderungen
buchen, so berücksichtigen Sie diesen
Umstand ebenso wie den Umstand, dass es
bei der Beförderung selbst immer zu
Verzögerungen aus vielfachen Gründen
kommen kann. Gegebenenfalls fragen Sie bitte
bei Buchung von Anschlussbeförderungen
erst nach, ob die genauen Zeiten bereits
bekannt sind.Berücksichtigen Sie bei
der Buchung von Anschlussbeförderungen
auch ausreichende Zeitabstände für
etwaige Verzögerungen bei der Beförderung.
Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl,
die kostengünstige Umbuchungen zulässt. |
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| 5.
Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften |
Als
Reisender sind Sie für die Einhaltung
aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung
ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn
es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte
Informationen von FTI vor. Sollten Sie nicht
über die deutsche Staatsbürgerschaft
verfügen, so wollen Sie FTI hierüber
ausdrücklich informieren. Soweit die
Erteilung von Visa zum Antritt der Reise
erforderlich sind, empfehlen wir, die Dauer
und die Voraussetzungen der Visaerteilung
bereits vor der Buchung mit dem zuständigen
Konsulat/Botschaft zu klären. FTI wird
Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften
und empfehlenswerten Prophylaxen für
das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir
empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme
mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut. |
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| 6.
Mindestteilnehmerzahlen |
Bei
Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung
festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist
FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt kann spätestens
bis 3 Wochen vor Antritt der Reise erklärt
werden. Bereits geleistete Zahlungen werden
rückerstattet. Etwaige durch die Buchung
entstandene Kosten werden übernommen,
sofern Sie nicht von einem Ersatzangebot
von FTI Gebrauch machen. |
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| 7.
Ersatzperson |
FTI
berechnet 30,00 € pro Person, wenn
der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten
des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht
und eine Ersatzperson benennt und er selbst
die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt.
Soweit durch den Personenwechsel weitere
Kostenseitens der Leistungsträger (z.B.
Ticketausstellungskosten etc) anfallen,
werden diese gesondert belastet. |
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| 8.
Rücktritt |
Der
Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn
vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich
ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung
bei FTI. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein
wird empfohlen. Bei einem Rücktritt
hat FTI Anspruch auf eine angemessene
Entschädigung gemäß §
651 i BGB. Maßgeblich für die
Berechnung der Entschädigung ist
der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen
Leistung. Bei mehreren einzelnen Leistungen
Leistungen sind die Stornogebühren
einzeln zu berechnen und anschließend
zu addieren. Im Falle eines Rücktritts
fallen je nach Leistungsart folgende unterschiedliche
Entschädigungssummen an, so weit
bei der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich
hiervon abweichende Stronosätze angegeben
sind:
Landarrangement mit Flug oder ohne eingeschlossenen
Flug
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15% mindestens
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt
75% des Reisepreises.
Transatlantikflüge,
Interkontinentalflüge und innerstaatliche
Flüge im Zielgebiet:
Die
Stornokosten entnehmen Sie bitte den Angaben
bei der Leistungsbeschreibung.
Einzelleistungen wie z.B. Konzert, Opern,
Theater, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets,
Skipässe, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten
für Museen und Einzeltransfers unterfallen
nicht den pauschalierten Stornosätzen,
sondern müssen im Einzelfall abgerechnet
werden, wobei oftmals Stornokosten in
Höhe von 100 % entstehen können.
Mietwagen:
Bis Reisebeginn EURO 28.- pro Mietwagen.
Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen
von Mietwagen, nicht aber bei Stornierungen
kombinierter Reisen oder bei Stornierungen
von Geländefahrzeugen, Campern oder
Wohnmobilen.
Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit
nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein
geringerer Schaden entstanden ist. In
diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung
der Entschädigung im Einzelfall.
Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme
einzelner Leistungen bleibt der Anspruch
auf Zahlung des gesamten Reisepreises
erhalten.
Grundsätzlich wird sich FTI bei den
Leistungsträgern bemühen, ersparte
Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme
der Leistung zu erhalten. Soweit solche
ersparten Aufwendungen an FTI erstattet
werden, wird FTI diese auch an den Kunden
erstatten.
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| 9.
Gewährleistung, Abhilfe, Verjährungsverkürzung |
Weisen
die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel
auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich
an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt
gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen
werden kann. Sollte die Mängelanzeige
bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen,
so kann dies für Sie zur Folge haben,
dass Sie für diese Mängel keine
Ansprüche (Minderung, Schadenersatz)
geltend machen können.
Unabhängig von der sofortigen Anzeige
des Mangels vor Ort müssen Sie binnen
einer Frist von einem Monat nach vertraglich
vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche
auf Minderung/Schadenersatz direkt bei FTI
in München geltend machen. Schriftform
wird empfohlen.
Die gesetzliche Verjährungsfrist wird
auf 12 Monate für die Ansprüche
aus dem Reisevertrag nach §§ 651
c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte. |
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| 10.
Haftungsbeschränkung |
Soweit
ein Schaden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig von FTI herbeigeführt
worden ist, beziehungsweise von FTI allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist, wird die Haftung für
Schäden, die nicht Körperschäden
sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Ansprüche aus deliktischer Haftung
bleiben unberührt. |
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| 11.
Abtretungsverbot |
Die
Abtretung von Ansprüchen aus und im
Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen,
es sei denn der Abtretungsempfänger
hat durch gesonderte Unterschrift bei der
Buchung erklärt, auch für die
vertraglichen Verpflichtungen derjenigen
Personen selbst einzustehen, die die Rechte
aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben. |
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| 12.
Reiseversicherungen |
In
den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich
anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht
enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von
Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-,
Kranken und Unfallversicherung.
Soweit FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen
anbieten, handelt es sich diesbezüglich
nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag
kommt ausschließlich zwischen dem
Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer
zustande. Ansprüche können nur
direkt gegenüber dem Versicherer geltendgemacht
werden. Die Versicherungsbedingungen und
Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag
wollen Sie bitte beachten. Die Prämien
für Versicherungen sind nicht Bestandteil
des Reisepreises. Von Versicherungsverträgen
kann auch nicht zurückgetreten werden. |
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| 13.
Unwirksamkeit einer Reisebedingung |
Sollte
eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam
beziehungsweise unzulässig sein, so
hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten
Bedingungen oder des gesamten Reisevertrages
zu Folge. |
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| 14.
Gerichtsstand |
Der
Gerichtsstand von FTI ist München.
Für den Fall, dass der Vertragspartner
von FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende
Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder
Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des
Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland
verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist sowie für den Fall, dass es sich
bei dem Vertragspartner von FTI um Kaufleute
handelt, wird als Gerichtsstand München
vereinbart. |
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| Ihr
Vertragspartner: |
Frosch
Touristik GmbH
Friedenstr. 32
81671 München, AG München, HRB 71745 |
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